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Fachanwalt für Verkehrsrecht in Herford – Rechtsanwalt Stefan Kruse

Das Verkehrsrecht ist eines der Rechtsgebiete, mit denen Privatpersonen am häufigsten in Berührung kommen –  schließlich sind beispielsweise Unfälle mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Fahrrad, das Übersehen einer roten Ampel oder Tempoüberschreitungen schnell passiert und gehören zum Alltag des Straßenverkehrs.

Nach einem Verkehrsunfall oder Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften stellt sich für betroffene Personen oft die Frage, wie es nun weitergeht, welche rechtlichen Konsequenzen auf einen zukommen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen deshalb in Herford von Anfang an mit einer persönlichen und kompetenten Betreuung im Bereich des Verkehrsrechts zur Seite.

Ihr Fachanwalt für alle verkehrsrechtliche Angelegenheiten:

  • Schadensersatz nach Verkehrsunfällen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schmerzensgeldforderungen bei Sach- und Personenschaden
  • Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Handy am Steuer etc.
  • Verkehrsstrafsachen in Verbindung mit Delikten wie Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss
  • Verkehrsverwaltungsrecht – Führerschein, Fahrerlaubnisangelegenheiten, Entziehung der Fahrerlaubnis & Co.
  • Alles rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sie haben Fragen zum Thema Schadensersatz, Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder Sie benötigen anwaltliche Unterstützung bei der Abwehr von Bußgeldansprüchen? Nehmen Sie direkt Kontakt mit mir in Herford auf und lassen Sie sich von mir beraten.

Verkehrsunfall? Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ist für Sie da!

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Ich übernehme für Sie unter anderem die komplette Schadensregulierung mit den Versicherungen, helfe bei der Geltendmachung von Schadensersatz bei Sachschäden sowie Schmerzensgeld, wenn Sie Verletzungen davongetragen haben sollten.

Ist die Schuldfrage zunächst nicht eindeutig geklärt oder Sie haben den Unfall selbst verschuldet, kümmere ich mich um die Abwehr von etwaigen Ansprüchen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie mich schnellstmöglich kontaktieren, damit ich schnell für Sie tätig werden kann und Ihnen keine Nachteile entstehen.

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